Preise
Abgerechnet wird nach Personen im Zimmer, nicht nach Zimmergröße. Die erste Person zahlt 35,00 € netto pro Nacht, jede weitere im selben Zimmer 30,00 €. Auf alles kommen 7 % Umsatzsteuer.
Die Preistafel
Beispiel: 7 Nächte, ein Zimmer.
| Belegung | Netto/Nacht | Brutto/Nacht | Pro Kopf/Nacht | 7 Nächte netto |
|---|---|---|---|---|
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Einzelzimmer 1 Person |
35,00 € | 37,45 € | 35,00 € | 245,00 € |
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Zweibettzimmer 2 Personen |
65,00 € | 69,55 € | 32,50 € | 455,00 € |
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Dreibettzimmer 3 Personen |
95,00 € | 101,65 € | 31,67 € | 665,00 € |
Selbst nachrechnen
Zwei Angaben genügen. Der Rechner nutzt dieselbe Regel wie die Rechnung später.
Ab etwa 28 Nächten rechnen wir nicht mehr nach Tagessatz. Für so einen Zeitraum bekommen Sie ein eigenes Angebot – in der Regel günstiger als die Zahl hier oben.
Längere Einsätze
Dauert der Einsatz länger als 4 Wochen, ist ein Nachlass von bis zu 25 % möglich. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Dauer und davon ab, wie das Haus in dem Zeitraum belegt ist – deshalb steht hier keine feste Zahl, sondern eine Spanne. Ab rund 28 Nächten rechnen wir ohnehin nicht mehr pro Tag, sondern machen ein Angebot für den ganzen Zeitraum.
Wird daraus ein längeres Mietverhältnis statt einer Übernachtung, gelten andere Regeln: dann fällt eine Kaution von 1 Monatsmiete an, und die steuerliche Behandlung ändert sich. Das besprechen wir vorher, nicht hinterher.
Rechnung und Steuer
Sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer – auf Wunsch auf Ihren Arbeitgeber. Der Satz für Übernachtungen liegt bei 7 %. Wer die Kosten selbst trägt und später abrechnet, hat damit einen sauberen Beleg für die Reisekostenabrechnung.
Übernachtungssteuer ab 2027
Die Stadt Duisburg plant eine Beherbergungssteuer von 3,00 € je Gast und Übernachtung ab dem 01.01.2027 – ausdrücklich auch für beruflich veranlasste Übernachtungen. Beschlossen ist sie noch nicht. Solange das so ist, taucht sie auf keiner Rechnung von uns auf. Wir schreiben es hierhin, damit es später niemanden überrascht.
Wie bezahlt wird
Das klären wir bei der Bestätigung der Anfrage. Zu Zahlungsarten und Fristen steht hier bewusst nichts Festes – was für einen Aufenthalt von drei Nächten gilt, passt nicht für drei Monate.